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   VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306   

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VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306 (https://dejure.org/2020,42431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306 (https://dejure.org/2020,42431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 15 ZB 20.32306 (https://dejure.org/2020,42431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 3, Abs. 4 S. 1, S. 2 u. S. 4; VwGO § 60, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit des Ansehens einer Familie als soziale Gruppe hinsichtlich Anerkennung eines jordanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Bei einer sogenannten kumulativen Mehrfachbegründung muss jedoch hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund dargelegt sein und vorliegen, um dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Erfolg zu verhelfen (BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 20 ZB 17.30683 - juris Rn. 7; B.v. 10.7.2019 - 8 ZB 19.32052 - juris Rn. 9; B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 33).

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).

    Auch ein gerügter Aufklärungsmangel als solcher begründet - unabhängig davon, ob er berechtigt oder unberechtigt ist - grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß, noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer übergangenen schriftsätzlichen Beweisanregung jedenfalls deshalb aus, weil es dem im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offenstand, über seinen Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet im Übrigen nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17

    Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Einen hinreichenden zeitlichen Abstand zwischen der Einlegung des Rechtsmittels und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist vorausgesetzt, darf die Partei nicht nur auf die Weiterleitung des Schriftsatzes, sondern auch darauf vertrauen, dass dieser noch fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BVerwG, B.v. 30.1.2018 - 9 B 20.17 - NJW 2018, 1272 = juris Rn. 6 m.w.N., u.a. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Bei dieser Sachlage ist nicht ersichtlich, dass der Schriftsatz so frühzeitig einging, dass unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes eines fairen Verfahrens die fristwahrende Weiterleitung an das Verwaltungsgericht als zuständiges Empfangsgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres erwartet werden konnte, sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 60 VwGO ausscheiden dürfte (vgl. BVerwG, B.v. 30.1.2018 a.a.O. juris Rn. 8; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 42 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 8 ZB 19.32052

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Sie dürfte in dieser allgemeinen Fassung von vornherein nicht losgelöst von den jeweiligen konkreten Umständen des Einzelfalls beantwortet werden können (vgl. BayVGH, B.v. 10. Juli 2019 - 8 ZB 19.32052 - juris Rn. 8).

    Bei einer sogenannten kumulativen Mehrfachbegründung muss jedoch hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund dargelegt sein und vorliegen, um dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Erfolg zu verhelfen (BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 20 ZB 17.30683 - juris Rn. 7; B.v. 10.7.2019 - 8 ZB 19.32052 - juris Rn. 9; B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur bedingt oder - wie vorliegend - schriftsätzlich gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Im vorliegenden Fall scheidet eine Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer übergangenen schriftsätzlichen Beweisanregung jedenfalls deshalb aus, weil es dem im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger offenstand, über seinen Bevollmächtigten einen förmlichen Beweisantrag in Bezug auf begehrte weitere Aufklärungsmaßnahmen (wie z.B. Zeugenvernehmungen) zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 18; B.v. 16.3.2020 - 15 ZB 20.293 - Rn. 12; B.v. 30.3.2020 - 15 ZB 20.30705 - juris Rn. 7; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 31; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen, prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags i.S.v. § 86 Abs. 2 VwGO verletzt die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet und willkürlich erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2019 - 15 ZB 19.33171 - juris Rn. 15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10

    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 4 ZB 20.30870

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

  • VGH Bayern, 02.08.2019 - 15 ZB 19.32569

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 15 ZB 19.33299

    Tatsachenfeststellung des erstinstanzlichen Gerichts für Zulassungsantrag

  • VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - keine Versagung des rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851

    Asyl, Jordanien: Nichtzulassung der Berufung: Kein Abschiebeverbot

  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 4 A 142/18

    Gehörsrüge; Amtsermittlung; Überraschungsentscheidung

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 15 ZB 20.30705

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 15 ZB 19.31245

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage eines Abschiebungsverbotes hinschtlich

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 17.30683

    Erfogloser Berufungszulassungsantrag eines Staatsangehörigen aus Somalia wegen

  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 13a ZB 18.30117

    Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit - Wahrung der

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Eine Verletzung von § 86 Abs. 1 VwGO und ein Verfahrensmangel liegen nur vor, wenn ein Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt worden ist, die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze finde oder sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 21; B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (hierzu und zum Folgenden vgl. auch BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Eine Verletzung von § 86 Abs. 1 VwGO und ein Verfahrensmangel liegen nur vor, wenn ein Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt worden ist, die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze finde oder sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 21; B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Daher lässt sich die mit der jeweiligen Fragestellung erstrebte Klärung nicht losgelöst von den tatsächlichen Umständen des konkreten Einzelfalls mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens erreichen, zumal § 4 Abs. 1 AsylG ebenso wie § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG auf die individuelle Bedrohungssituation abstellt (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 15 ZB 19.31245 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 10.7.2019 - 8 ZB 19.32052 - juris Rn. 8; B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 8.2.2019 - 13 A 1776/18.A - juris Rn. 25 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32307

    Mangelnde Glaubhaftmachung des Verfolgungsschicksals

    Der Kläger - nach eigenen Angaben ein jordanischer Staatsangehöriger - trägt u.a. vor, er habe in seinem Heimatland aufgrund einer Liebesbeziehung seines Sohnes (zu diesem vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 20.32306) mit einer verheirateten Frau eines bestimmten jordanischen Familienclans Blutrache zu befürchten.
  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    Der Eingang des Zulassungsantrags beim Oberverwaltungsgericht genügt den Anforderungen an die ordnungsgemäße Nachholung der versäumten Prozesshandlung jedoch nicht, weil dieser Antrag nach dem eindeutigen Wortlaut des § 78 Abs. 4 Satz 2 AsylG "bei dem Verwaltungsgericht zu stellen" war; eine Antragstellung beim Oberverwaltungsgericht wahrt die Antragsfrist anerkanntermaßen nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 15 ZB 20.32306 -, juris Rn. OVG NRW, Beschl. v. 23. April 2020 - 19 A 762/20.A -, juris Rn. 2; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 78 Rn. 34; Seeger, in BeckOK Ausländerrecht, 28. Edition, § 78 Rn. 12.).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197

    Erfolgloser Antrag eines Asylbewerbers aus Jordanien auf Zulassung der Berufung

    a) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 15 ZB 22.30879

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im asylrechtlichen

    Denn das Verwaltungsgericht hat die Klageabweisung neben den gem. § 77 Abs. 2 AsylG zu Eigen gemachten Erwägungen im streitgegenständlichen Bescheid des Bundesamts zusätzlich - eigenständig entscheidungstragend im Sinne einer kumulativen Mehrfachbegründung (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 16 m.w.N.) - darauf gestützt, dass es den klägerischen Verfolgungsvortrag aufgrund unpräziser und nicht hinreichend detaillierter Angaben sowie aufgrund von Widersprüchen (auch und gerade im Vergleich der Angaben des Klägers zu 1. in der mündlichen Verhandlung einerseits und bei der Anhörung vor dem Bundesamt andererseits) als unschlüssig und deshalb als nicht glaubhaft eingestuft hat (UA S. 6 f.; vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 31.5.2022 - 15 ZB 22.30463 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 15 ZB 22.30228

    Kein Verbot der Abschiebung nach Indien

    Bei kumulativer Mehrfachbegründung muss hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund dargelegt sein und vorliegen, um dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Erfolg zu verhelfen (BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32309

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Der Kläger - nach eigenen Angaben ein jordanischer Staatsangehöriger - trägt u.a. vor, er habe in seinem Heimatland aufgrund einer Liebesbeziehung seines Bruders (zu diesem vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 20.32306) mit einer verheirateten Frau eines bestimmten jordanischen Familienclans Blutrache zu befürchten.
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32308

    Wahrung der Antragsfrist für die Berufungszulassung bei Antragstellung

  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574

    Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern

  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 15 ZB 22.30083

    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Jordanien

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 6 A 407/18

    Asylrecht; Tschetschenien; Aufklärungsrüge; Sachverhaltswürdigung

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 6 A 496/18

    Zulassung der Berufung im Asylprozess; Verletzung rechtlichen Gehörs; Ablehnung

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 15 ZB 23.30316

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer jordanischen Asylbewerberin

  • OVG Sachsen, 10.08.2021 - 6 A 633/18

    Asylrecht; Tschetschenien; Gruppenverfolgung von als Salafisten gewerteten

  • OVG Sachsen, 21.01.2021 - 6 A 46/21

    Asylberufungszulassungsantrag; rechtliches Gehör; Hinweis-, Aufklärungs- und

  • VGH Bayern, 11.04.2022 - 24 ZB 22.50009

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren mangels grundsätzlicher

  • OVG Sachsen, 16.12.2021 - 6 A 660/20

    Asylzulassungsantrag; Besetzungsrüge; Begründungsmangel; Verletzung rechtlichen

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